Insolvenzrecht.
Sanierungsrecht.
Frankfurt am Main.
Wir vertreten Unternehmen, Gläubiger und Privatpersonen im Insolvenzverfahren. Ein Fachgebiet, eine feste Ansprechperson, klare Fristen.
- Fachanwalt Insolvenzrecht
- Zugelassen seit 2013
- Termin binnen einer Woche
- Kosten vorab benannt
Wer Sie berät
Sie sprechen von Anfang bis Ende mit denselben Personen. Die Kanzlei sitzt in der Schumannstraße 137 im Frankfurter Westend, wenige Minuten vom Insolvenzgericht.
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Dr. jur. Felix Ganzer
Rechtsanwalt und Fachanwalt
- Unternehmensinsolvenz
- Eigenverwaltung und Sanierung
- Verbraucherinsolvenz
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Tobias Schütter
Rechtsanwalt
- Regelinsolvenz
- Forderungsanmeldung
- Restschuldbefreiung
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Lars Bergmann
Rechtsanwaltsfachangestellter
- Erste Ansprechperson
- Aktenführung
- Fristen
Unsere Leistungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht
Wir vertreten jede Seite des Verfahrens, aber nie in derselben Sache.
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01
Unternehmen und Geschäftsführung
Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Haftung der Organe.
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02
Gläubiger
Forderungen sichern, im Verfahren mitreden, Anfechtung prüfen.
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03
Privatpersonen und Selbstständige
Einigung, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung nach drei Jahren.
Wann es eilig ist
Rufen Sie an, bevor eine Frist abläuft, nicht danach.
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3 Wochen
nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, dann muss der Insolvenzantrag gestellt sein (§ 15a InsO).
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6 Wochen
nach Eintritt der Überschuldung. Wer die Frist versäumt, haftet persönlich.
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Anmeldefrist
für Gläubiger, sie steht im Eröffnungsbeschluss. Auch Anfechtungsschreiben haben eine Frist.
Wie wir arbeiten
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Termin in wenigen Tagen
In der Regel binnen einer Woche, bei laufender Frist am selben oder nächsten Werktag.
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Eine Ansprechperson
Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss, ohne wechselnde Sachbearbeiter.
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Kosten, bevor sie entstehen
Schriftlich, nach RVG oder Vereinbarung.
Erstes Gespräch
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können, welche Fristen laufen und was das erste Gespräch kostet.